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19.10.2024 23:24:22


Städerried Parkplatzkonzept


Parkieren auf öffentlichen Parkflächen in Alpnachstad und Städerried

Parkplatzkonzept Städerried
Die vier Zonen mit einem Parkplatzkonzept

Gestützt auf Art. 39a, Abs.3, der kantonalen Strassenverordnung (GDB 720.11) und dem Reglement über die öffentlichen Parkplätze in Alpnachstad und Städerried der Einwohnergemeinde Alpnach (Parkplatzreglement Alpnachstad und Städerried) ist das Parkieren auf öffentlichen Parkplätzen im Bereich Alpnachstad und Städerried ab 1. Januar 2024 gebührenpflichtig.

Parkordnung
Es darf nur auf den markierten Parkfeldern oder auf den dafür vorgesehenen Flächen parkiert werden. Dauerparkieren ist nicht erlaubt.

Gebühren / Bewirtschaftung
Die zeitlichen Beschränkungen für die Benützung öffentlicher Parkierungsflächen, die Art der Bewirtschaftung sowie die Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund sind im Parkplatzreglement Art. 5ff festgelegt. Es besteht in keinem Falle Anspruch auf Rückerstattung von Gebühren für nicht ausgenutzte Parkzeit.

Es besteht eine ganzjährige Gebührenpflicht von Montag bis Sonntag, jeweils von 07.00 bis 19.00 Uhr.

 

Gebühren für das Parkieren auf öffentlichem Grund (gemäss Art.5 ff)
Die ersten 90 Minuten:
    1.00 CHF
2 Stunden: 
    2.00 CHF
3 Stunden: 
    3.00 CHF 
4 Stunden: 
    4.00 CHF
5 Stunden: 
    5.00 CHF
Tageskarte: 
    7.00 CHF
Jahreskarte:
400.00 CHF

Stundentickets und Tageskarten können vor Ort bezogen werden.
Die Bezahlung vor Ort ist möglich mit: Kleingeld und Apps (Parkingpay, EasyPark und TWINT).

Parkkarte / Jahreskarten
Der Bezug der Jahreskarte ist über die App Parkingpay oder Bestellung bei der Abteilung Liegenschaften/Infrastruktur möglich. Die Parkkarte wird jeweils für ein Jahr ausgestellt. Pro Person ist lediglich eine Jahreskarte zulässig und wird auf ein Kontrollschild ausgestellt. Jahreskarten sind nicht übertragbar. Wird die Parkkarte missbräuchlich verwendet, wird sie (unabhängig von strafrechtlichen Sanktionen) eingezogen. Die Parkkarte (Original) muss gut sichtbar vorne links hinter der Frontscheibe platziert werden. Es besteht in keinem Falle Anspruch auf Rückerstattung der Kosten für nicht ausgenutzte Monate resp. Tage. Die Parkkarte ist erst nach Zahlungseingang gültig. Für Bussen infolge nicht bezahlter Jahresgebühr übernimmt die Einwohnergemeinde Alpnach keine Haftung.

Besondere Benutzungen
Das Abstellen von Gegenständen, Material, Maschinen, Wohnwagen, Anhängern, Boote usw. ist auf den öffentlichen Parkierungsflächen nur mit besonderer Bewilligung des Einwohnergemeinderates und gegen Entrichtung der ordentlichen Gebühren zulässig. Der Einwohnergemeinderat kann öffentliche Parkierungsflächen vorübergehend sperren oder zeitlich beschränkt für besondere Zwecke, Veranstaltungen, Anlässe, Verkaufsstände usw. sowie für Sondernutzungen gegen Entrichtung einer Gebühr zur Verfügung stellen.

Haftung
Die Haftung für Schäden an parkierten Fahrzeugen richtet sich nach den Bestimmungen des Zivilrechts; die Einwohnergemeinde Alpnach übernimmt keine weitergehende Haftung.

Strafbestimmungen
Es gelten die Strafbestimmungen des eidgenössischen und des kantonalen Rechts, insbesondere die Bestimmung des Strassenverkehrsgesetzes und seiner Ausführungserlasse. Soweit diese nicht zur Anwendung gelangen, sind Widerhandlungen gegen dieses Reglement mit Busse zu bestrafen. Den Anordnungen der Polizei ist Folge zu leisten.

Detaillierte Angaben entnehmen Sie bitte dem Reglement.