SperrgutGemäss Art. 2 Abs. 3 und Art. 9 vom Abfallreglement des Entsorgungszweckverbands Obwalden vom 26. Juni 2008 werden Siedlungsabfälle, die wegen ihrer Form oder Grösse nicht der ordentlichen Abfallabfuhr übergeben werden können, als Sperrgut bezeichnet (Möbel, Inertstoffe, Metall, elektrische Geräte und dergl.). Sperrgutentsorgungsanlagen mit Selbstbedienung stehen in Sarnen, Giswil und Lungern. Die Anlagen können von allen Einwohnerinnen und Einwohnern von Obwalden benutzt werden. Entsorgungszweckverband Obwalden Weitere Informationen zur Entsorgung von Sperrgut finden Sie unter folgenden Adressen: Zimmermann Umweltlogistik AG WSA Recycling AG
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