Ortsplanung; Öffentliche Auflage Quartierplan mit Teilinhalt DorfzentrumOrtsplanung; Quartierplan mit Teilinhalt Dorfzentrum Ost (2016-0093): 4. öffentliche Planauflage Quartierplan und besondere Bauvorschriften
Der Einwohnergemeinderat Alpnach hat mit Beschluss vom 2. Dezember 2024 die Änderungen zum Quartierplan mit Teilinhalt Dorfzentrum Ost, Alpnach Dorf, über die Parzellen Nrn. 264, 265, 300, 302, 1100, 1283, 1284, 1285, 1423, 1498, 1606, 2316 und 2318 GB Alpnach, für die Durchführung der öffentlichen Auflage freigegeben. Gestützt auf Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung und Art. 12 Abs. 1 der Verordnung zum Baugesetz werden die Unterlagen über die Änderungen des Quartierplans Dorfzentrum Ost vom Donnerstag, 12. Dezember 2024 bis 17. Januar 2025 während 20 Tagen öffentlich aufgelegt (inkl. Fristenstillstand). In der 4. öffentlichen Planauflage können nur gegen die als verbindlich dargestellten Inhalte, also die Änderungen gegenüber der 3. Auflage, Einsprache erhoben werden. Die im Rahmen der 3. Auflage erhobenen Einsprachen behalten ihre Gültigkeit. Sie werden nach der 4. Auflage im Rahmen der Quartierplanbewilligung durch den Gemeinderat behandelt. Somit gelangen folgende Unterlagen mit verbindlichen Inhalten ab dem 12. Dezember 2024 zur öffentlichen Auflage:
Gestützt auf Art. 12 Abs.2 der Verordnung zum Baugesetz kann innerhalb der vorgängig genannten Frist gegen die Änderungen zum Quartierplan Dorfzentrum Ost bis zum Ende der Planauflage (Datum des Poststempels) schriftlich und begründet beim Einwohnergemeinderat Alpnach, Bahnhofstrasse 15, 6055 Alpnach Dorf, Einsprache erhoben werden. Die Dokumente liegen bei der Gemeindeverwaltung auf und können während den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Alte Landstrasse in Alpnach Dorf
Datum der Neuigkeit 12. Dez. 2024
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