Notstandsreglement und AusführungsbestimmungenIm Notstandsreglement sind Schutzmassnahmen für die Bevölkerung sowie die Schaffung einer Notstandsorganisation im Katastrophenfall geregelt. Das Reglement sowie die neuen Ausführungsbestimmungen sind ab 1. Januar 2016 gültig.
Zuständige Instanz: Gemeindekanzlei
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