Ausführungsbestimmungen für das Einbürgerungsverfahren betr. ausländischen Gesuchstellerinnen und GesuchstellerDie Ausführungsbestimmungen für das Einbürgerungsverfahren werden aufgrund der Gesetzesänderung per 1. Januar 2018 zurzeit noch überarbeitet.
Zugehörige Dienstleistung: Einbürgerungsverfahren Zuständige Instanz: Gemeindekanzlei
|