WasserbaureglementDie Einwohnergemeinde übernimmt die gesetzlichen Pflichten für den Wasserbau und den ordentlichen Gewässerunterhalt der öffentlichen Gewässer auf dem gesamten Gemeindegebiet. Dieses Reglement regelt den Vollzug der wasserbaulichen Aufgaben im Zuständigkeitsbereich der Einwohnergemeinde.
Zuständige Instanz: Bau, Infrastruktur, Werke
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