Musikschulreglement und AusführungsbestimmungenIm Musikschulreglement sind die Organisation der Musikschule sowie die finanziellen Beteiligungen der Einwohnergemeinde und der Eltern geregelt. Inkraftsetzung per 1. August 2015 gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 15. Juni 2015
Zugehörige Dienstleistung: Musikschule Zuständige Instanz: Schulleitung und Schulverwaltung
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