Reglement über Gebühren und Entschädigungen (Gebührenreglement)
Dieses Reglement regelt die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen, für Verfügungen und Verfahrenskosten soweit nicht besondere eidgenössische, kantonale oder kommunale Vorschriften bestehen.
Die Verfahrenskosten bestehen aus den Kanzlei- oder Schreibgebühren und der Rückvergütung von Auslagen.
Auslagen sind Kosten, die der Behörde und der Verwaltung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben erwachsen.
Datum: | 20. Nov. 2006 |
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