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21.11.2024 23:14:26
Dieses Reglement regelt die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen, für Verfügungen und Verfahrenskosten soweit nicht besondere eidgenössische, kantonale oder kommunale Vorschriften bestehen.
Die Verfahrenskosten bestehen aus den Kanzlei- oder Schreibgebühren und der Rückvergütung von Auslagen.
Auslagen sind Kosten, die der Behörde und der Verwaltung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben erwachsen.
Datum: | 20. Nov. 2006 |
Laden: | (pdf, 692.0 kB) |
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