Verkehrsrichtplan inkl. kommunaler Richtplan für das Fusswegnetz Alpnach
Gestützt auf den kantonalen Richtplan 2006 – 2020 bildet der kommunale Verkehrsrichtplan integrierenden Bestandteil der laufenden Ortsplanungsrevision Alpnach. Der Verkehrsrichtplan zeigt die Planungsrichtung und –entwicklung sowie die dafür notwendigen Massnahmen über den Zeithorizont der Ortsplanung hinaus auf. Die einzelnen Massnahmen sind in den Plänen koordiniert und aufeinander abgestimmt. Der Richtplan und der Masterplan bilden die Fachgrundlage für die Entscheide des Gemeinderates über Erschliessungs- und Verkehrsprojekte. Der Zeithorizont für den Zonenplan beträgt rund 15 Jahre. Der Verkehrsrichtplan erfasst dagegen einen erweiterten Horizont von 20 -25 Jahren.
Gemäss dem kantonalen Richtplan haben die Gemeinden mit den Revisionen der Ortsplanungen auch die Verkehrsrichtplanung zu erarbeiten. Dieser Verpflichtung will der Einwohnergemeinderat Alpnach mit dem nun vorliegenden Verkehrsrichtplan inkl. dem kommunalen Richtplan für das Fusswegnetz nachkommen.
Der vorliegende Verkehrsrichtplan inkl. des kommunalen Richtplans für das Fusswegnetz beinhaltet folgende Dokumente und Pläne:
- Bericht zum kommunalen Verkehrsrichtplan inkl. kommunaler Richtplan für das Fusswegnetz vom 18. Dezember 2017
- Kommunaler Verkehrsrichtplan, Mischverkehr vom 18. Dezember 2017
- Kommunaler Verkehrsrichtplan, Langsamverkehr vom 18. Dezember 2017
- Richtplan für das Fusswegnetz vom 18. Dezember 2017
Mit Beschluss vom 18. Dezember 2017 hat der Einwohnergemeinderat Alpnach den kommunalen Verkehrsrichtplan und den kommunalen Richtplan für das Fusswegnetz Alpnach genehmigt und als behördenverbindlich erklärt.