Der Interimsausweis ist ein Ausweispapier, das in den nachfolgend erwähnten Fällen bei der Einwohnerkontrolle des Wochenaufenthaltsortes zu hinterlegen ist:
- Personen, die sich während der Woche anderorts beruflich aufhalten und an den Wochenenden an den Wohnsitz zurückkehren (Wochenaufenthalter).
- Personen, die sich saisonbedingt beruflich andernorts aufhalten und nach Beendigung der Saison an den Wohnsitz zurückkehren.
- Studierende und Personen mit längerem Anstalts- oder Sanatoriumsaufenthalt, sofern die Aufenhaltsgemeinde dies verlangt.
- Personen, die an mehr als einem Ort Niederlassungen haben, für die sogenannte Nebenniederlassung.
Der Interimsausweis wird von der Einwohnerkontrolle des gesetzlichen Wohnsitzes ausgestellt. Der Ausweis ist befristet. Er kann kostenlos verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeit oder bei Rückkehr an die Wohnsitzgemeinde ist er der Einwohnerkontrolle sofort zurückzugeben.