Heimatausweis
Der Interimsausweis ist ein Ausweispapier, das in den nachfolgend erwähnten Fällen bei der Einwohnerkontrolle des Wochenaufenthaltsortes zu hinterlegen ist:
Der Interimsausweis wird von der Einwohnerkontrolle des gesetzlichen Wohnsitzes ausgestellt. Der Ausweis ist befristet. Er kann kostenlos verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeit oder bei Rückkehr an die Wohnsitzgemeinde ist er der Einwohnerkontrolle sofort zurückzugeben. Aktionen
Zuständige Instanz: Einwohnerkontrolle
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