Marktbewilligung
Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei Als Markt gilt eine zeitlich und örtlich begrenzte öffentliche Veranstaltung, an der mehrere Personen ausserhalb ständiger Verkaufsräume zu Erwerbszwecken Tiere, Waren oder Dienstleistungen anbieten. Märkte müssen von der Einwohnergemeinde bewilligt werden. Füllen Sie hierzu das Gesuchsformular für eine Veranstaltung aus. Publikationen
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