Tombola
Die Durchführung einer Tombola mit einer Einsatzsumme unter CHF 10'000.00 ist bei der Einwohnergemeinde meldepflichtig. Ab einer Einsatzsumme von CHF 10'000.00 bis max. CHF 50'000.00 ist die Durchführung einer Tombola bewilligungspflichtig. Die Bewilligung ist bei der Einwohnergemeinde einzuholen. Füllen Sie hierzu das Gesuchsformular für eine Veranstaltung aus.
Lotto
Die Durchführung eines Lottospiels mit einer Einsatzsumme aller Lottokarten unter CHF 10'000.00 ist bei der Einwohnergemeinde meldepflichtig. Ab einer Einsatzsumme aller Lottokarten von CHF 10'000.00 bis max. CHF 50'000.00 ist die Durchführung einer Lottoveranstaltung bewilligungspflichtig. Die Bewilligung ist bei der Einwohnergemeinde einzuholen. Füllen Sie hierzu das Gesuchsformular für eine Veranstaltung aus.
Weitere Informationen finden Sie in der Verordnung über die Lotterien, gewerbsmässige Wetten und Spiele.
Gebühren
Es können kostendeckende Gebühren bis CHF 500.00 erhoben werden.