Bewilligung für nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe (Besenbeiz)
Zuständiges Amt: Bauamt Für die Bewilligung eines nichtlandwirtschaflichen Nebenbetriebs z.B. Besenbeiz, ist dem Bauamt Alpnach ein Baugesuch einzureichen. Dies auch, wenn keine baulichen Veränderungen vorgenommen wurden. Das Raumplanungsgesetz des Bundes verlangt dazu ein Betriebskonzept. Betriebskonzept für nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe: z.B. für Baugesuche: Ferien auf dem Bauernhof, Besenbeiz, Landmaschinenwerkstatt, Schreinerei etc. Betriebskonzept für grössere landw. Bauten und Anlagen: z. B. für Wohn- und Stallbauten ohne Bundes- und Kantonsbeiträge, Produktions- und Lagergebäude etc. Hier gehts zum Baugesuchsformular.
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