Freiwillige Trennung
Zuständiges Amt: Einwohnerkontrolle Eine freiwillige Trennung ist der Einwohnerkontrolle zu melden. Dies können Sie persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle erledigen oder das Trennungsformular direkt ausfüllen und ausdrucken. Das Trennungsformular muss von beiden Partnern unterschrieben werden. Das Formular (Original) ist am Schalter der Einwohnerkontrolle abzugeben oder per Post zu senden an:
Einwohnerkontrolle Alpnach
Bahnhofstrasse 15
Postfach 61
6055 Alpnach Dorf
Die Einwohnerkontrolle nimmt die Änderung im Einwohnerregister vor und meldet die Trennung den kantonalen Amtsstellen. Ab Trennungsdatum werden Sie separat besteuert. Ein getrennter Wohnsitz hat keine steuerrechtlichen Auswirkungen.
Dokument Trennungsformular.pdf (pdf, 864.1 kB)
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