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Gemeinde Alpnach

Todesfall - Vorgehen

Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei

Todesfälle, welche in Obwalden passieren, werden durch das Zivilstandsamt Obwalden beurkundet. Bitte beachten Sie dazu folgendes:

  • Bei Tod im Spital, in einer Klinik oder einem Heim wird der Tod automatisch durch die Spital- bzw. Heimleitung dem Zivilstandsamt Obwalden gemeldet.
  • Bei Tod zu Hause infolge Krankheit muss der Tod durch die Angehörigen oder eine bevollmächtigte Person innert zwei Tagen beim Zivilstandsamt Obwalden (Tel. +41 41 666 35 00) oder (bei Tod in Alpnach) direkt bei der Gemeindekanzlei Alpnach gemeldet werden.
    Dabei ist das Original der ärztlichen Todesbescheinigung sowie einen gültigen Ausweis der anmeldenden Person (Pass oder Identitätskarte) vorzulegen. Falls vorhanden, können Sie den Tod auch im Familienbüchlein/Familienausweis kostenlos eintragen lassen.
  • Bei Tod durch Unfall/Suizid/Tötung
    Benachrichtigen Sie die Polizei (Tel. 117). Die Polizei meldet den Todesfall dem Zivilstandsamt Obwalden.

Für Fragen rund um die Beerdigung sind das zuständige Pfarramt der römisch katholischen oder evangelisch reformierten Kirche sowie die örtliche Friedhofverwaltung zuständig.

Sie können den Tod im Familienbüchlein/Familienausweis kostenlos eintragen lassen. Zuständig hierfür ist das Zivilstandsamt am Todesort oder am Heimatort.


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