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21.11.2024 18:39:39


Erbenverzeichnis und Erbenbescheinigung

Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei

Erbenverzeichnis:
Auf einem Erbenverzeichnis sind alle gesetzlichen und eingesetzten Erben sowie Vermächtnisnehmende aufgeführt. Dieses Verzeichnis wird auf Bestellung der Erben ausgestellt und von ihnen für Banken, Versicherungen, Steuerverwaltung etc. benötigt.

Erbenbescheinigung:
Auf einer Erbenbescheinigung sind nur die alleinigen Erben der Erblasserin oder des Erblassers aufgeführt. Diese Bescheinigung kann durch die Erben frühestens einen Monat nach Ausstellung des Erbenverzeichnisses bestellt werden.
Besass die Erblasserin oder der Erblasser Grundeigentum, wird die vierseitige Erbenbescheinigung ausgestellt. Mit dieser kann beim Grundbuchamt der Eigentumsübergang auf die Erben eingetragen werden.
Ansonsten wird eine zweiseitige Erbenbescheinigung ausgestellt.

Preis: CHF 30.00 - 100.00 zuzüglich Auslagen und Spesen.


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