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Gemeinde Alpnach

Einbürgerungsverfahren

Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Alpnach erhalten? Oder besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Je nach dem ist für die Einbürgerung der Einwohnergemeinderat oder die Einwohnergemeindeversammlung zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.

Wir informieren Sie gerne über die für Sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren.
Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin unter Tel. Nr. +41 41 672 96 96



GUT ZU WISSEN

Wofür die Abkürzung CH steht, welche Sprachen die Menschen in der Schweiz sprechen, wie viele Ausländerinnen und Ausländer hier leben – dies und noch viel mehr erfahren Sie in den Fragen und Antworten zum Thema Schweiz unter folgendem Link:
http://www.migration-ow.ch/schweiz/allgemeines/
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