Schiffsmelde- und reinigungspflicht für immatrikulierte Schiffe in der ZentralschweizAb August 2024 gilt in der Zentralschweiz für immatrikulierte Schiffe eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht. Ein Gewässerwechsel mit einem Schiff muss vorab über eine Plattform gemeldet und das Schiff fachgerecht gereinigt werden. Die kantonsübergreifende elektronische Meldeplattform steht ab dem 7. August 2024 zur Verfügung auf https://umwelt-zentralschweiz.ch/schiffsreinigungspflicht Die Melde- und Reinigungspflicht gilt für Schiffe mit Kontrollschild. Sie gilt auch bei Regatten und Sportveranstaltungen. Dafür werden nautische Veranstalter geschult, Schiffe vor der Einwasserung zu kontrollieren und einen Reinigungsnachweis auszustellen. Für Schiffe ohne Nummer sowie für Wassersportgeräte ist eine gründliche Reinigung vor jedem Wechseln eines Gewässers dringend empfohlen. Um die Ausbreitung invasiver Arten zu stoppen, müssen alle ihren Beitrag leisten. Besten Dank für die Mithilfe!
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