https://www.alpnach.ch/de/politikverwaltung/verwaltung/dienstleistungen/?dienst_id=34517
21.11.2024 22:23:13
Voraussetzung:
Sie müssen einen mindestens dreijährigen ununterbrochenen Wohnsitz im Kanton (Art. 5 Abs. 3 BRG) und in der gleichen Gemeinde vorweisen.
Dem Gesuch sind folgende Dokumente beizulegen (Art. 7 Abs. 3 BRV)
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