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Gemeinde Alpnach

Einbürgerungsverfahren (Schweizerin/Schweizer)

Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei

Voraussetzung:
Sie müssen einen mindestens dreijährigen ununterbrochenen Wohnsitz im Kanton  (Art. 5 Abs. 3 BRG) und in der gleichen Gemeinde vorweisen.

Dem Gesuch sind folgende Dokumente beizulegen (Art. 7 Abs. 3 BRV)

  • Gesuch an den Gemeinderat Alpnach
  • die zivilstandsamtlichen Ausweise für die gesuchstellende Person und die in die Einbürgerung einzubeziehenden Personen
  • die Wohnsitzbescheinigung für die Dauer des Wohnsitzes im Kanton beziehungsweise in der Schweiz
  • der Lebenslauf inkl. Aufstellung über die Wohnorte, Schulorte und Arbeitsstellen
  • die Unterlagen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse
  • der Strafregisterauszug
  • die Erklärung der Beachtung der Rechtsordnung

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