Voraussetzung:
Sie müssen einen mindestens dreijährigen ununterbrochenen Wohnsitz im Kanton (Art. 5 Abs. 3 BRG) und in der gleichen Gemeinde vorweisen.
Dem Gesuch sind folgende Dokumente beizulegen (Art. 7 Abs. 3 BRV)
- Gesuch an den Gemeinderat Alpnach
- die zivilstandsamtlichen Ausweise für die gesuchstellende Person und die in die Einbürgerung einzubeziehenden Personen
- die Wohnsitzbescheinigung für die Dauer des Wohnsitzes im Kanton beziehungsweise in der Schweiz
- der Lebenslauf inkl. Aufstellung über die Wohnorte, Schulorte und Arbeitsstellen
- die Unterlagen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse
- der Strafregisterauszug
- die Erklärung der Beachtung der Rechtsordnung