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21.11.2024 23:17:32


Schutz vor Passivrauchen; Bewilligung für den Betrieb eines Raucherlokals

Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei

Seit dem 1. Mai 2010 ist das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen und die Passivrauchschutzverordnung gültig. Die beiden gesetzlichen Grundlagen haben zum Ziel, die Bevölkerung vor den schädlichen Auswirkungen des Passivrauchens zu schützen. Daher wurde das Rauchen in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen, verboten.

Unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen kann ein Restaurationsbetrieb auf Gesuch hin als Raucherlokal bewilligt werden. Die Bewilligung richtet sich an den Betrieb und an die für den Betrieb verantwortliche Person   und ist gebührenpflichtig. Bei baulichen oder lüftungstechnischen Veränderungen sowie beim Wechsel der verantwortlichen Person muss ein neues Bewilligungsgesuch eingereicht werden.
  • Die Gesamtfläche der dem Publikum zugänglichen Räume darf 80 Quadratmeter nicht übersteigen. Bei der Berechnung der Gesamtfläche müssen alle geschlossenen Räume wie Gaststube, Säle, Bars, Spielbereiche wie Billard oder Kegelbahn, Eingangsbereiche, Garderoben, Gänge und Toiletten berücksichtigt werden.
  • Es muss der Nachweis erbracht werden, dass das Lokal mit einer ausreichenden Belüftung ausgestattet ist. Grundvoraussetzung ist somit in der Regel eine mechanische Zu- und Abluftanlage.
  • Arbeitnehmende müssen einer Beschäftigung in einem Raucherlokal schriftlich zustimmen. Dies kann beispielsweise mit einem Zusatz zum Arbeitsvertrag geschehen.
  • Das Lokal muss bei jedem Eingang von aussen deutlich als Raucherlokal gekennzeichnet sein.
 
Das schriftliche Gesuch ist bei der Gemeindekanzlei mit folgenden Unterlagen einzureichen: ·
  • Berechnung der Fläche, der dem Publikum zugänglichen Räume (Passivrauchschutzverordnung Art. 5 Abs. 1 lit. a) mit entsprechenden Planunterlagen
  • Nachweis der ausreichenden Belüftung
  • Nachweis der Regelung in den Arbeitsverträgen (Passivrauchschutzverordnung Art. 6)
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Preis: CHF 200.00


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