Hundebesitzer haben folgende Pflichten:
- Die obligatorische Kennzeichnung des Hundes (Mikrochip)
- Die Registrierung auf der Datenbank AMICUS und bei der Gemeindeverwaltung Alpnach
- Meldung der Mutationen an die AMICUS und die Gemeindeverwaltung; z.B. Besitzerwechsel, Adressänderungen, Tod des Tieres usw.
- Bezahlung der Hundesteuer gemäss geltendem Reglement.
Die Steuerpflicht erstreckt sich auf alle Hundehalter. Auf Landwirtschaftsbetrieben ist ein Hund gratis. Die Kontrolle erfolgt über die AMICUS Datenbank und über ein Verzeichnis bei der Gemeindeverwaltung, weshalb es wichtig ist, Mutationen umgehend der AMICUS Datenbank und der Gemeindeverwaltung zu melden. Die Steuerpflicht für das Tier beginnt grundsätzlich bei der Anschaffung oder mit einem Alter von 6 Monaten. Wird der Hund vor dem 30. Juni angeschafft oder 6 Monate alt, ist eine ganze Jahressteuer zu bezahlen. Wird der Hund nach dem 30. Juni angeschafft oder 6 Monate alt, ist eine halbe Jahressteuer zu bezahlen. Für Hunde, die nach dem 1. November angeschafft, resp. 6 Monate alt werden, wird im betreffenden Jahr keine Hundesteuer erhoben.
Für Hunde mit Dienstleistungsausweis, die noch in aktivem Einsatz stehen, wird keine Gebühr erhoben.
Gebühren:
Landwirtschaftlicher Hund:
- Hund gratis
- Hund Fr. 50.00 / Jahr
Nicht landwirtschaftlicher Hund:
- Hund Fr. 50.00 / Jahr
- Hund Fr. 70.00 / Jahr
Hundekotbeutel