Gelegenheitswirtschaft
Zuständiges Amt: Gemeindekanzlei Wer gegen Entgelt an öffentlich zugänglichen Anlässen Speisen oder Getränke zum Genuss an Ort und Stelle abgibt, benötigt eine Bewilligung zur Führung einer Gelegenheitswirtschaft. Füllen Sie das Gesuchsformular für eine Veranstaltung aus und reichen Sie dieses mit den entsprechenden Beilagen bei der Gemeindekanzlei ein. Link zu:
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