Hauptaufgaben
Im Ereignisfall besteht die Aufgabe eines lokalen Naturgefahrenberaters darin, Informationen zur aktuellen Entwicklung der Lage mit Beobachtungen vor Ort und den lokalen Erfahrungen in Verbindung zu bringen, die Behörden zeitgerecht zu warnen und geeignete Massnahmen zu beantragen sowie bei der Ereignisdokumentation mitzuhelfen. Nach dem Ereignis beurteilen sie die Lage neu und unterstützen und beraten die Gemeindeverantwortlichen betreffend Sofortmassnahmen und Instandstellungsarbeiten, sichern Spuren und führen Informationen für die Ereignisdokumentation zusammen. Zudem stehen sie bei den vorsorglichen Planungen der zivilen Führung und den Einsatzkräften beratend und unterstützend zur Seite.