Urkundspersonen
Den obwaldnerischen Notarinnen und Notaren steht die Befugnis zu, auf dem Gebiet des Kantons Obwalden öffentliche Beurkundungen vorzunehmen.
Den Gemeindenotaren steht eine auf die Gemeinde beschränkte Befugnis zu.
Beglaubigungsbeamte sind die Notare, die Beglaubigungsbeamten der Staatskanzlei, die Gemeindeschreiber und ihre Stellvertreter, die Gerichtspräsidenten und Gerichtsschreiber, die Grundbuchverwalter und ihre Stellvertreter.
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