Der Auftrag der Baukommission besteht darin, den Vollzug des Baubewilligungsverfahrens zu koordinieren und gemäss Vorgaben des kantonalen Baugesetzes (GDB 710.1 ff) und des Bau- und Zonenreglements der Einwohnergemeinde Alpnach umzusetzen. Sie ist eine verwaltungsinterne Fachkommission.
Die Baukommission hat folgende Aufgaben:
Sie befasst sich mit Bauanzeigen, Vorentscheiden, Baugesuchen, Einsprachen und Beschwerden sowie Wiedererwägungsgesuchen.
Anträge an den Gemeinderat
- Baugesuche im ordentlichen Verfahren;
- Einsprache- und Beschwerdebehandlung;
- Wiedererwägungsgesuche;
- Vorentscheide für Bauvorhaben, die eine Abweichung vom Bau- und Zonenreglement oder dem Baugesetz beinhalten.
Verwaltungsbefugnisse der Baukommission
- Bewilligung von Baugesuchen im vereinfachten Verfahren und von geringer Bedeutung;
- Beurteilung und Kenntnisnahme von Bauanzeigen;
- Vorentscheide für Bauvorhaben, die keine Abweichung vom Bau- und Zonenreglement oder dem Baugesetz beinhalten;
- Die Baukommission hält ihren Entscheid in einem Beschluss fest, welcher kollektiv zu zweien von der Departementsleitung und dem Bauverwalter zu zeichnen sind.
Eröffnen der Beschlüsse
- Baubeschlüsse müssen zur Verabschiedung schriftlich vorliegen;
- Sie sind zur Veröffentlichung frei, wenn sie durch die zuständige Instanz unterzeichnet sind;
- Baubeschlüsse werden innert sieben Tagen ab Beschlussfassung eröffnet.
Die Departementsleitung Bau und Unterhalt hat den Vorsitz in der Baukommission und wird durch die Geschäftsleitung Bau, Infrastruktur, Werke unterstützt. Neben dem Bauverwalter, werden jeweils bei Bedarf die notwendigen verwaltungsinternen Fachstellen zur Beratung herangezogen und im Prozess integriert.
Pflichtenheft Baukommission
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