KIP Kant. Integrations ProgrammDie Integration ist gemäss Ausländergesetz eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kanton und Gemeinden. Seit 2009 schliesst der Bund mit den Kantonen mehrjährige Programmvereinbarungen ab und gibt dabei den Rahmen der kantonalen Integrationspolitik vor. Im Gegenzug beteiligt er sich anteilsmässig an den Kosten von kantonalen Integrationsprojekten.
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