Einwohnergemeinderat
Der Einwohnergemeinderat ist die Exekutive der Gemeinde. Er tagt an rund 30 Sitzungen pro Jahr. Der Einwohnergemeinderat besteht aus fünf Mitgliedern. Jedes Ratsmitglied ist für einen bestimmten Aufgabenbereich (Departement) zuständig. Alle Mitglieder üben ihr Amt nebenamtlich aus. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre, dann finden jeweils Gesamterneuerungswahlen an der Urne nach dem Majorzprinzip statt. Die Aufgaben und Kompetenzen sind in der Kantonsverfassung und in der Gemeindeordnung umschrieben.
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