Beim Tor zu Obwalden, dem Erlebnisraum zwischen der Pilatusbahn und dem Vierwaldstättersee, bewegen sich im Jahr ca. 300’000 Touristen. Für die Attraktivität des Erlebnisraumes sind die Nähe und eine gute Verbindung zum See zentral. Aber auch das Siedlungsgebiet Alpnachstad muss mit dem Erlebnisraum Alpnachersee und der Anlagestelle der Schifffahrtsgesellschaft, dem Wanderweg- und Velonetz, den Sportanlagen und dem Baugebiet Städerried optimal erschlossen sein.
Die Bevölkerung und die Touristen wiesen die Gemeinde Alpnach auf die unzumutbare Begehbarkeit zwischen der Pilatusbahn, der Zentralbahn, der Schifffahrt und der Anbindung an das Naherholungsgebiet Städerried hin. Die Verbindung zwischen dem Erlebnisraum Alpnach stad, der Pilatusbahn, dem Bahnhof Zentralbahn zum Zwischenaufgang der Parkplatzanlage der Pilatusbahn und dem Gleis 2 der Zentralbahn, sowie zur Schiffanlagestelle am Vierwaldstättersee und dem Naherholungsgebiet Städerried, erschloss sich für den Langsamverkehr lediglich über die Unterführung mit drei Treppenaufgängen. Die Zentralbahn ist verpflichtet, auf den Zugängen zu den Perrons den hindernisfreien Zugang umzusetzen, dies bis spätestens 2023. Die Realisierung dieses Bauprojekts plante man jedoch bereits für den Frühling 2018. Die Gemeinde Alpnach hatte damit die Möglichkeit, zusammen mit der Zentralbahn in einem Plangenehmigungsverfahren gleichzeitig auch die seeseitige Rampe Nr. 3 zu bauen.
Durch Projektanpassungen, bedingt durch die vorgefundenen Baubedingungen und im Sinne der langfristigen nachhaltigen Problemlösung, sind beim Bau der Unterführung Zusatzkosten entstanden. Der Einwohnergemeinderat bittet das Alpnacher Stimmvolk deshalb nachträglich um die Genehmigung der zusätzlich entstandenen Ausgaben von CHF 163'000.00.
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