Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Obwalden entscheiden am 19. Mai 2019 über einen Nachtrag zum Finanzhaushaltsgesetz. Hauptelemente sind einmalige Abschreibungen auf Anlagegüter sowie Anpassungen der Abschreibungssätze.
Weitere Informationen finden Sie in den oben erwähnten Unterlagen.
Die Abstimmungsresultate des ganzen Kantons finden sie hier.
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