Das Schweizer Waffenrecht hat – wie auch dasjenige der EU – zum Ziel, Missbrauch von Waffen zu bekämpfen. Damit es den aktuellen Erfordernissen entspricht, muss das Waffenrecht bei Bedarf angepasst werden. Die Europäische Union hat ihre Waffenrichtlinie ab 2013 revidiert und 2017 verabschiedet. Die Schweiz als Mitglied im Verbund der Schengen- und der Dublin-Staat will diese Änderung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht umsetzen. Neu sieht das Gesetz eine Pflicht zur Markierung aller wesentlichen Bestandteile einer Waffe vor. Das erleichtert es der Polizei, die Herkunft einer Waffe zu klären. Zudem wird der Informationsaustausch mit den anderen Schengen-Staaten verbessert, etwa darüber, wem der Erwerb einer Waffe aus Sicherheitsgründen verweigert wurde. Vorgesehen sind auch punktuelle Anpassungen bei der Zulassung von halbautomatischen Waffen mit einem grossen Magazin. Mit solchen Waffen kann ohne Nachladen eine grosse Anzahl von Schüssen abgegeben werden.
Als Mitglied des Schengen-Verbundes konnte die Schweiz bei der Änderung der EU-Waffenrichtlinie mitarbeiten und weitergehende Regelungen verhindern. Die Schweizer Schiesstradition wird deshalb in keiner Weise gefährdet.
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