Nachtrag vom vom 01.12.2016 zum Bildungsgesetz
Abstimmungstermin | 21.05.2017 |
Ebene | Kanton |
Institution | Obligatorisches Referendum |
|
Beschreibung |
Der Regierungsrat und die Mehrheit des Kantonsrats wollen mit dem vorliegenden Nachtrag zum Bildungsgesetz die Angebotslücke bei der familienexternen Betreuung im Schulalter beseitigen. Bis zum Kindergarteneintritt bewährt sich seit bald zehn Jahren eine kantonsweit gültige Rechtsgrundlage. Diese stellt ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot durch die Gemeinden sicher. Ab dem Kindergarteneintritt besteht für die Gemeinden keine Pflicht, bei Bedarf schulergänzende Tagesstrukturen einzurichten. Dadurch bestehen heute je nach Gemeinde ganz unterschiedliche Angebote. Das führt für die Eltern je nach Wohnort zu grossen Unterschieden in der Betreuungssituation. Der Kantonsrat regelt mit dem vorliegenden Nachtrag zum Bildungsgesetz die Betreuung im Schulalter analog zur vorschulischen Betreuung und schliesst damit die Angebotslücke im Schulalter. Der Kantonsrat stimmte dem Nachtrag zum Bildungsgesetz mit 37 gegen 15 Stimmen (ohne Enthaltung) zu. Der Nachtrag soll am 1. August 2017 in Kraft treten. Gegen den Nachtrag zum Bildungsgesetz vom 1. Dezember 2016 wurde das Referendum ergriffen. Deshalb kann die Obwaldner Stimmbevölkerung am 21. Mai 2017 über die Vorlage befinden. Die Gegner der Vorlage machen insbesondere geltend, dass mit dem Status Quo ein bedarfsgerechtes Angebot bestehe und in Zeiten knapper Finanzen keine Mehrausgaben für Kanton und Gemeinden tragbar seien. Zudem wehren sie sich gegen die Beschränkung der Gemeindeautonomie. |
Stimmbeteiligung | 43.74 | | | |
|
Vorlage | Ja-Stimmen | 739 | 42.04% | |
Vorlage | Nein-Stimmen | 1'019 | 57.96% |
Vorlage | Leer | 23 | | |
Vorlage | Ungültig | 22 | | |
|